Veranstaltung: | Landesparteirat Eberswalde |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Infrastruktur "Wir stellen die Weichen auf grün" |
Antragsteller*in: | LAG Landesentwicklung und Baukultur – Nachhaltiges Planen und Bauen (dort beschlossen am: 23.04.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2018, 14:27 |
V4: Eine nachhaltige Bodenpolitik der Kommunen, Kreise und des Landes Brandenburg
Antragstext
Die explodierenden Bodenpreise gefährden den sozialen Zusammenhalt, den
notwendigen ökologischen und altersgerechten Umbau unseres Gebäudebestandes und
die Haushalte der Kommunen, Kreise und letztendlich auch des Landes. Alle
Nachhaltigkeitsziele der öffentlichen Hand können mit gegenüber der
Einkommensentwicklung davongaloppierenden Kosten für Grund und Boden nicht mehr
erreicht werden. Der durch spekulativ steigende Bodenpreise erzeugte
Renditedruck zerstört historische Baukultur, behindert eine gute
Stadtentwicklung, fördert die Flächeninanspruchnahme und verhindert eine
verträgliche Land- und Forstwirtschaft.
Wir fordern daher:
- Liegenschaften sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen der
öffentlichen Hand sind grundsätzlich nur im Erbbaurecht oder als Pachtland
zu vergeben. Die Vergabe soll nach inhaltlichen Kriterien, nicht nach
Höchstgebot erfolgen. Eine Veräußerung bedarf der Begründung eines
öffentlichen Interesses und der Genehmigung.
- Stärkung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. In allen Kommunen und
gegebenenfalls in den Landkreisen soll es Wohnungsbaugesellschaften geben,
die Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten bereitstellen, gute
Stadtentwicklung betreiben und soziale Infrastruktur erstellen, betreiben
und instandhalten. Kleine Kommunen können sich zusammenschließen oder sich
an einer Gesellschaft des Kreises beteiligen. Gewinne der
Wohnungsbaugesellschaften sollen nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert
werden. Das Land unterstützt die Gründung von kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften mit einem zielgerichteten Förderprogramm.
- Das Land soll seine Gesetzgebungskompetenz im Landwirtschaftlichen
Bodenrecht nutzen. Hierzu sollen Reichssiedlungsgesetz, Landpachtgesetz
und Grundstücksverkehrsgesetz durch ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz
abgelöst und ein Leitbild für eine regional verankerte Landwirtschaft
erarbeitet werden. Zur Realisierung von Landwirtschaftlichen
Vorkaufsrechten ist ein landeseigene Siedlungsgesellschaft zu gründen.
- Es ist ein transparenter und fairer Grundstücksmarkt zu schaffen. Share
Deals, die durch Veräußerung und Aufteilung grundstücksbesitzender
Gesellschaften die Grunderwerbssteuer umgehen und die tatsächlichen
Eigentümer verschleiern, sind offenzulegen und angemessen zu besteuern.
Das Land Brandenburg soll zum einen mit einer Bundesratsinitiative
versuchen die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass auch bei Share
Deals die Grunderwerbssteuer fällig wird, zum anderen sind die vorhandenen
Spielräume vom Land Brandenburg auszuschöpfen, indem die bisherige
Erwerbsteuerfreiheitsgrenze bis zur zulässigen Untergrenze abzusenken ist.
Begründung
Begründung:
Grund und Boden ist keine Ware wie Autos oder Brötchen, weil er nicht vermehrbar ist.
Grund und Boden ist ebenso wie Luft und Wasser lebensnotwendig. Daher dürfen
Verfügungsrechte an Grund und Boden auch nicht wie eine Ware gehandelt werden. Das
Grundgesetz gibt dem Gesetzgeber in Art. 14 auf, über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums
zu wachen. Dieser Verfassungsauftrag wird vom Gesetzgeber derzeit nicht im erforderlichen
Umfang erfüllt.
Durch das Festhalten des Landes Brandenburg an der Grunderwerbsteuerfreiheit bei
Teilkäufen bis 94,9 % entgehen dem Land jährlich erhebliche Steuerzahlungen. Damit wird
zudem wird der spekulative Erwerb von Ackerland begünstigt und der vollumfänglich
zahlende Grunderwerber deutlich schlechter gestellt.
Die Länder Schleswig-Holstein und NRW wurden bereits 2017 im Bundesrat mit Konzepten,
zumindest die Erwerber von eigengenutzten Immobilien bei den Kosten besser zu stellen im
Bundesrat initiativ.