Im Gegensatz zu Wohnungsgesellschaften, die prinzipiell privatisierbar sind, bieten Baugenossenschaften den Vorteil, dass die Wohngenossen prinzipiell vor Kündigungen bzw. willkürlichen Mieterhöhungen geschützt sind. Durch die Lage dieser Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind Bau- und Unterhaltungs- sowie Nebenkosten geringer als in Einfamilienhäusern, entstehen meist in innerstädtischen Bereichen und sind somit eine billigere sowie auch ökologische Alternative zu großflächigen Einfamilienhaussiedlungen, was vor allem auch jungen Familien mit geringem Einkommen und Wohnwunsch im urbanen Bereich nutzen kann. Auch ist die Gefahr sozialer Segregation geringer als bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Eine nachhaltige Bodenpolitik der Kommunen, Kreise und des Landes Brandenburg |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Heinz-Herwig Mascher |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 13.04.2018, 21:01 |