Veranstaltung: | Landesparteirat Eberswalde |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Infrastruktur "Wir stellen die Weichen auf grün" |
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Brandenburg (dort beschlossen am: 18.03.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2018, 22:00 |
V7: Drahteseln Futter und Fläche geben!
Antragstext
Als zweitstärkster Verursacher von CO2-Emissionen ist der Verkehr eine
entscheidende Stellschraube im Kampf gegen die Klimakrise. Die Treibhausgase,
welche durch den Personentransport entstehen, lassen sich nur radikal
reduzieren, wenn emissionsfreie Verkehrsmittel wie das Fahrrad an Zulauf
gewinnen. Gute Radinfrastruktur ist somit eine zentrale Grundlage für die
Reduzierung der Verkehrsemissionen. Gleichzeitig ist Radinfrastruktur der
Schlüssel zu mehr Lebensqualität und Flexibilität für alle Menschen in
Brandenburg, denn die Fortbewegung mit dem Fahrrad ist vergleichsweise günstig,
gesundheitsfördernd, individuell und für alle Altersgruppen attraktiv.
Die im November 2017 vom brandenburgischen Infrastrukturministerium
ausgearbeitete „Radverkehrsstrategie 2030“ beinhaltet vereinzelt gute Vorstöße
wie die Einführung des Amtes einer*eines Radverkehrsbeauftragen, dennoch handelt
es sich mehr um eine aktuelle Bestandsaufnahme als um eine Strategie. Das
erklärte Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil von ÖPNV, Fuß- und
Radverkehr am Gesamtverkehr bis 2030 auf über 50 Prozent zu erhöhen. Doch schon
zum Zeitpunkt der letzten Erhebung im Jahr 2008 lag dieser bei 47 %. Wir werten
dies als klares Bekenntnis zur verkehrspolitischen Ambitionslosigkeit seitens
Rot-Rot.
Mit allen Forderungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur arbeiten wir auf
einen grundlegenden Wandel der Radverkehrspolitik in Brandenburg hin,
konkretisiert durch die folgenden Zielstellungen:
- Das Fahrrad muss in Brandenburg endlich integraler Teil des
Gesamtverkehrskonzeptes werden, darf nicht länger ein Nischendasein
fristen und muss als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen
und akzeptiert werden.
- Alle Orte in Brandenburg sollen bequem mit der Kombination Zug und Fahrrad
erreichbar sein. Es soll jederorts möglich sein, kein Auto zu besitzen -
ohne unverhältnismäßig längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen zu müssen,
sodass die Lebensqualität darunter leidet.
- Der Anteil von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr am Gesamtverkehr soll bis 2030
auf zwei Drittel erhöht werden.
- Brandenburg soll seinen Status als eine der beliebtesten bundesdeutschen
Fahrradregionen, der maßgeblich zur touristischen Attraktivität beiträgt,
nicht verlieren.
Auf dem Weg, diese Ziele zu erreichen, ist ein breites Spektrum an Maßnahmen von
essentieller Bedeutung. Dies ist unser bündnisgrünes „Forderungspaket
Radverkehr“:
- Dass keines der 6 Referate der Verkehrsabteilung des Ministeriums für
Infrastruktur und Landesplanung primär zuständig für den Erhalt und Ausbau
des Radwegenetzes ist, sagt vieles über den derzeitigen Stellenwert des
Radverkehrs bei der Landesregierung aus. Radinfrastruktur darf nicht
länger als lästiges Anhängsel des Straßenverkehrswesens betrachtet werden.
Es soll daher ein Radverkehrsreferat im Infrastrukturministerium
geschaffen werden, das eine institutionelle Stärkung einer
fahrradfreundlichen Interessenvertretung innerhalb Brandenburgs
garantieren soll. Nur so können genügend Kapazitäten geschaffen werden, um
den Interessen der Radfahrer*innen mindestens genauso sehr nachgehen zu
können wie denen der Autofahrer*innen. Das Referat soll eine ambitionierte
fahrradpolitische Agenda des Landes koordinierend umsetzen und dabei mit
einem Monitoring-Programm begleiten. Im Zeichen einer zielgerichteten
Arbeit darf die Zuständigkeit für das Thema außerdem nicht weiter in drei
unterschiedlichen Ministerien liegen, deren interministerielle
Arbeitsgruppe bisher nicht zur Stärkung des Radverkehrs beigetragen hat.
Stattdessen muss es klare Verantwortliche geben, besonders in finanziellen
Angelegenheiten.
- Das Radverkehrsrefarat des Infrastrukturministeriums soll sich eines
umfassenden Radmobilitäts-Monitoring-Programmes des Landes annehmen und
dieses perspektivisch zusammen mit dem Land Berlin koordinieren. Ein
solches Monitoring wäre zentrales Sicherungsinstrument für die
fahrradpolitische Agenda und könnte durch obligatorische Routine-
Bestandsaufnahmen der Verschleppung von Vorhaben und möglicher
Intransparenz vorbeugen. Außerdem könnte es wertvolles
Kommunikationsmittel sein, um zum einen verkehrspolitische Zusammenhänge
zu abstrahieren, wie beispielsweise die Effekte auf die generelle Nutzung
des öffentlichen Personennahverkehrs und zum anderen sektorenbezogene
Erfolge öffentlichkeitswirksamer transportieren zu können, als das bisher
möglich ist. Die Prozesse im Zeichen der Radverkehrswende sollen
transparent und die damit einhergehende unmittelbaren Veränderungen und
Verbesserungen greifbar werden. Indes ließe ein solches Monitoring
natürlich auch dynamische und zeitnahe Neu- und, falls notwendig, Nach-
Justierungen durch eine Evaluation seiner selbst und der Verkehrspolitik
Brandenburgs im Generellen zu.
- Die massive Investitionslücke im Radverkehrssektor muss unbedingt zeitnah
geschlossen werden! Der Investitionsbedarf für die Wiederinstandsetzung
und Sanierung von teilweise weit über 15 Jahre alten Radwegen mit
Sturzgefahr und weiteren Problemen ist unverändert hoch. Trotz eines
klaren Attests des Landesrechnungshofes von 2012 drittelte Rot-Rot die
ohnehin knappen Mittel, sodass der Investitionsstau sich auf nunmehr über
35 Millionen Euro summiert hat, die es dringend braucht, um die
existierende Infrastruktur zu retten. Wir können es uns neben der noch
ungenügenden Radinfrastruktur keinesfalls leisten, auch noch alte, teils
sehr frequentierte Strecken verfallen zu lassen und die Situation damit
noch zu verschärfen. Sinnvolles und fortschrittliches Investieren in
Brandenburg bedeutet, auch an die Radinfrastruktur zu denken!
- Bessere Kofinanzierung: Eine Mindestförderung aller Radverkehrsprojekte
könnte den Ausbau des Radwegenetzes erheblich beschleunigen. Wir fordern:
Landkreise, Städte und Gemeinden sollen die Kosten all ihrer Bauvorhaben
zur Verbesserung der Radinfrastruktur maximal zu 25 % selbst tragen.
Soweit dies nicht bereits durch Bundesmittel oder europäische Fonds
geschieht, sollen die übrigen 75 % aus Landesmitteln finanziert werden.
Hierfür benötigte Gelder können unter anderem durch eine Umschichtung aus
dem Straßenbau freigesetzt werden. Insgesamt soll eine durchschnittliche
Förderquote von 80 % für alle Radinfrastrukturmaßnahmen angestrebt werden,
denn im besonderen Maße notwendige Projekte sollen mit deutlich mehr als
der geforderten Mindestförderung bezuschusst werden.
- Radverkehr darf auf keinen Fall nur für kurze Wege in Betracht gezogen
werden - nicht zuletzt, da die Nutzung von E-Bikes kontinuierlich
ansteigt. Gute Radinfrastruktur muss es ermöglichen, Strecken bis zu 10
Kilometer und darüber hinaus bequem mit dem Rad zurückzulegen – auch im
Alltag. Von besonderer Bedeutung sind überregionale Radwege, welche
naheliegende Dörfer und Städte verbinden und den Radfahrer*innen eine
schnelle und hindernisfreie Fahrt garantieren. Radschnellwege zwischen
allen benachbarten Orten sollten ein zentrales Anliegen des Landes
Brandenburg sein! Der Ausbau solcher Wege ist essenziell, um den
Radverkehr gegenüber dem Autoverkehr konkurrenzfähig zu machen und soll
schnellstmöglich im größtmöglichen Ausmaß erfolgen. So sollen bis 2025
zwischen allen Städten mit mehr als 12.000 Einwohner*innen, die
(Luftlinie) weniger als 15 km voneinander entfernt liegen, breitspurige
Radschnellwege existieren. Außerhalb des Berliner Umlands betrifft dies
die folgenden Städtepaare: Lübben-Lübbenau, Senftenberg-Lauchhammer,
Wittenberge-Perleberg, Luckenwalde-Jüterbog. Zumeist handelt es sich
hierbei um Städte, welche durch Landesstraßen miteinander verbunden sind.
Dies sichert Handlungsspielraum der Landesebene bei der Umsetzung der
Radschnellwege. Des Weiteren soll jeder Ort mit mehr als 1000
Einwohner*innen nicht nur durch eine Straße, sondern zusätzlich durch
einen Radweg angebunden sein. An vielbefahrenen Straßen soll dieser
baulich getrennt sein. Da viele dieser Radwege an Kreisstraßen
entlanggeführt werden können, soll eine Plattform für verbesserten Dialog
zwischen benachbarten Kommunen und Landkreisen geschaffen werden, um die
Planung zu erleichtern und gut abzustimmen. Neu gebaute Radwege dürfen
nicht abrupt an einer Kreisgrenze enden, weil vom Nachbarkreis erst mit
Zeitverzögerung weitergebaut werden soll. Außerdem soll das
Landesinfrastrukturministerium gezielt auf Kommunen und Landkreise
zugehen, wenn Potentiale für bessere Radanbindungen bestehen.
- Die vom Land Berlin geplanten Radschnellwege aus dem Berliner Stadtzentrum
bis zum Stadtrand sollen vom Land Brandenburg bis in das äußere Berliner
Umland verlängert werden. So kann das hohe Verkehrsaufkommen zwischen dem
Berliner Umland und der Stadt Berlin zum Teil auf Radwege verlagert
werden. Zudem würde die Anbindung zwischen den Orten des Vorortgürtels
verbessert. Hierfür ist es jedoch ebenso wichtig, zusätzlich zum radialen
Radwegenetz einen Radschnellweg zu schaffen, der als Außenring die
Berliner Vororte miteinander verbindet.
- Das Land Brandenburg soll auf Basis der Arbeit seines Radverkehrreferates
Leitlinien für sichere und moderne Radinfrastruktur festlegen, an denen
sich Kommunen und Landkreise orientieren sollen. Das
Infrastrukturministerium soll anhand dieser Leitlinien weitere Prämien für
besonders fortschrittliche Stadtplanung vergeben und damit nachhaltige und
inklusive Konzepte würdigen. Zu den Leitlinien sollen gehören:
- „Protected Bike Lanes“: Klare bauliche Trennung von Radweg und Straße
(z.B. durch Poller oder Bordstein)
- Fahrradstraßen bzw. breite Fahrradspuren an großen Straßen
- Priorität für Radwege: Ist der Platz neben einer Straße begrenzt, sollen
Radwege Vorrang vor Parkplätzen haben.
- Grüne Welle für Radfahrer*innen
- Sichere Kreuzungen nach dem Modell des Stadtplaners Nick Falbo mit
vorgelagerten Haltelinien und schützenden Verkehrsinseln vor allen Ecken
- flächendeckende Luftpump-, Lade-, Leih- und Abstellinfrastruktur
- Sichere Lösungen für Kreisverkehre
- Asphaltierte Fahrradstreifen auf Kopfsteinpflasterstraßen
- Innerorts Tempo 30
- Die Luftpump-, Lade-, Leih- und Abstellinfrastruktur in der Nähe von
Bahnhöfen, Schulen, Arbeitsplätzen und anderen oft von Fahrradfahrer*innen
angefahrenen Orten muss ausgebaut, sowie ein besserer Schutz vor Diebstahl
an solchen Orten gewährleistet und somit niedrigeschwelligere
Fahrradnutzung ermöglicht werden. Eine Studie des BMVI aus dem Jahr 2015
ergab, dass für 52% der Befragten sichere Fahrradabstellplätze und für 23%
weitergehende Reparaturmöglichkeit Anreize zum Fahrradfahren seien. Es
besteht also Potenzial, das genutzt werden muss.- Besonders an Schulen und Bahnhöfen stehen Fahrräder häufig unsicher
– hier erfordert es Investitionen in Fahrradabstellanlagen, die
schonender für das Fahrrad sind, mehr Sicherheit vor Diebstahl
gewährleisten und das Prüfsiegel „ADFC-empfohlene Qualität"
besitzen. Sie sollen die simplen Vorderradhalter ersetzen. Zu diesen
besseren Alternativen gehören Anlehnbügel, Fahrradboxen,
Fahrradparkhäuser oder zweistöckige Abstellsysteme wie am Bahnhof
Charlottenhof in Potsdam. - Ladestationen für elektrisch unterstütze Fahrräder sollen zur
Grundausstattung eines jeden Arbeitsplatzes gehören. Alle
Landesämter und -ministerien sowie der Landtag sollen diesbezüglich
mit gutem Beispiel vorangehen. - Wichtige Stellschrauben für ein vermehrtes Nutzen von
Fahrradleihsystemen sind die Erhöhung der Ausleihstationendichte
(gerade an zentralen Umstiegsorten), hochwertige und ansprechend
gestaltete Leihräder, leicht verfügbare Informationen, einfache
Ausleihprozesse, ein gut erreichbarer Kundendienst, funktionelle
Smartphone-Applikationen, sowie kostenlose Nutzungsmöglichkeiten für
Studierende, Auszubildende, Schüler*innen und
Sozialhilfeempfänger*innen, wie sie durch Nextbike-Kooperationen mit
(Fach-)Hochschulen teils schon existieren. Außerdem sollen
Fahrradverleihsysteme möglichst schnell in die VBB-Tarife integriert
werden, unter anderem um die bis an die Grenzen ihrer Kapazität
gefüllten Zugabteile zur Fahrradmitnahme zu entlasten. Dies soll
ebenso dazu beitragen, perspektivisch durch das Zusammenspiel
tariflicher wie infrastruktureller Verbesserungen allen
Brandenburger*innen die Kombination von Zug und Rad ohne Mehrkosten
ermöglichen zu können.
- Besonders an Schulen und Bahnhöfen stehen Fahrräder häufig unsicher
- Touristisch gesehen ist Brandenburg schon lange ein Fahrradland - das ist
gut, aber muss auch so bleiben! So wird der Marktanteil des
Radtourismusses am gesamten Tourismus in Brandenburg als hoch
eingeschätzt. Ca. 26% der Urlauber*innen hierzulande nutzen während ihres
Aufenthalts das Rad - oder sind sogar gleich gänzlich damit unterwegs.
Jedoch ist der Radtourismus als eigenständiger Themenkomplex anzusehen und
nicht in einen Topf zu werfen mit dem Fahrrad als alltägliches
Verkehrsmittel. Denn im Alltag geht es mehr um Schnelligkeit und
Praktikabilität als um die Schönheit. Nichtsdestotrotz sehen wir
Bündnisgrüne es nicht nur als wirtschaftlich sinnvoll, sondern vor allem
auch als ökologisch notwendig an, dass Fahrradurlaub attraktiv bleibt -
und noch attraktiver wird! Als zwei der drängendsten Stellschrauben sehen
wir zum einen eine erneute Evaluation mit Handlungsempfehlungen zur
Weiterentwicklung des Radtourismusses in Brandenburg, da die letzten dafür
relevanten statistischen Daten von 2008 stammen. Zum anderen braucht es
eine Offensive, um die schon existenten und die, durch die vorhergehenden
Forderungen entstehenden, Radwege gründlich auf touristische Tauglichkeit
zu prüfen und dadurch auch neue Tourismus-Routen zu erschließen. So kann
Alltag mit Urlaub verbunden werden - und die Radwege erreichen maximale
Effektivität und Nutzung.
- Gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) soll ein
Routenplaner entwickelt werden, der die besten Verbindungen für die
Kombination "Zug & Fahrrad" bzw. "ÖPNV & Fahrrad" findet. Möglich wäre es
beispielsweise, dies als zusätzliche Option im Routenplaner des VBB zu
integrieren.
- Um alle Ziele zur Verbesserung der Radinfrastruktur verbindlich zu machen,
der Priorisierung von Radverkehr eine rechtliche Grundlage zu geben und
ein stabiles Fundament für das Radmobilitäts-Monitoring zu schaffen, soll
die nächste Landesregierung ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs in
Brandenburg auf den Weg bringen, in welchem nach dem Vorbild des Berliner
Radgesetzes Maßnahmen verpflichtend festgeschrieben werden. Unter anderem
sollen feste Werte für zusätzlich benötigte Abstellmöglichkeiten sowie
Radschnellwegkilometer mit zeitlicher Begrenzung für die Umsetzung
enthalten sein. Auch die innerhalb eines Zeitraums auf die Tauglichkeit
als Fahrradstraße zu prüfende Anzahl an Straßen soll gesetzlich verankert
werden. Das Gesetz soll alle regionalen Unterschiede berücksichtigen.
- Um in Brandenburg und bundesweit sichere Fortbewegung mit dem Fahrrad
gewährleisten zu können, soll die Brandenburgische Landesregierung die vom
Berliner Senat geplante Bundesratsinitiative unterstützen, welche die
bundespolitischen Rahmenbedingung für Verkehrssicherheit auf den neuesten
Stand bringen soll. Moderne Abbiegeassistenten in allen LKWs und
angemessene Strafen für Raser*innen sind essenzieller Bestandteil unserer
verkehrspolitischen Ziele. Außerdem soll sich die Landesregierung im
Bundesrat zukünftig gezielt für weitere bundesweite fahrradpolitische
Initiativen einsetzen und werben.
Begründung
Die ambitionslose Verkehrspolitik der rot-roten Landesregierung, welche dem Fahrrad als nachhaltigstes aller Verkehrsmittel keinerlei Bedeutung verleiht, ist weder umwelt- noch menschenfreundlich. Mit unseren Forderungen und Ideen arbeiten wir auf einen flotten Wandel der Radverkehrspolitik in Brandenburg hin, u.a. um (Hand in Hand mit den Inhalten des ÖV-Antrages) noch vor 2030 den Anteil des Umweltverbunds (Fuß, Rad, ÖPNV) am Gesamtverkehr auf zwei Drittel zu erhöhen!
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)
- Ä2 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)
- Ä3 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)
- Ä4 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)
- Ä5 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)
- Ä6 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)