Antrag: | Mindestsatz für Tageseltern jetzt! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.04.2018, 16:21 |
Ä1 zu V8: Mindestsatz für Tageseltern jetzt!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 11 bis 13 einfügen:
einen Mindestsatz für die Vergütung von Kindertagespflegepersonen im Land Brandenburg in Höhe von mindestens 2,70 € pro Kind und Stunde. Die exakte Höhe des Mindestsatzes muss regelmäßig geprüft werden und je nach Reallohnniveauveränderung angepasst
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einen Mindestsatz für die Vergütung von Kindertagespflegepersonen im Land Brandenburg in Höhe von mindestens 2,70 € pro Kind und Stunde. Die exakte Höhe des Mindestsatzes muss regelmäßig geprüft werden und je nach Reallohnniveauveränderung angepasst
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