Veranstaltung: | Landesparteirat Eberswalde |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge Verschiedenes |
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Brandenburg (dort beschlossen am: 18.03.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.03.2018, 00:41 |
V8: Mindestsatz für Tageseltern jetzt!
Antragstext
Kindertagespflegepersonen, die gemeinhin als Tagesmütter und -väter bezeichnet
werden, nehmen in unserer Gesellschaft eine enorm wichtige Rolle ein. Sie sind
eine Anlaufstelle für Eltern, denen es in Brandenburger Kitas an Qualität
mangelt, die flexiblere Betreuungszeiten benötigen, als es die Kitas in der
Umgebung zu bieten haben, die sich ein familiäreres Umfeld für ihr Kind wünschen
oder schlichtweg keinen Kitaplatz in der Nähe finden. Aber ausgerechnet sie
erhalten für ihre Arbeit einen mitunter nicht einmal mehr existenzsichernden
Lohn. Denn die Vergütung erfolgt pro Kind und Stunde von der Kommune, und die
fällt je nach Region sehr unterschiedlich aus.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
einen Mindestsatz für die Vergütung von Kindertagespflegepersonen im Land
Brandenburg in Höhe von mindestens 2,70 €. Die exakte Höhe des Mindestsatzes
muss regelmäßig geprüft werden und je nach Reallohnniveauveränderung angepasst
werden.
Vor allem aber muss die rot-rote Landesregierung Kindertagespflege bei jedweder
Kitagesetzreform immer als eine andere legitime Bildungsform neben den Kitas
mitdenken. Denn Kindertagespflege bietet nicht nur eine alternative Möglichkeit
guter frühkindlicher Bildung in kleinerem Umfeld, sie bietet auch flexiblere
Betreuungszeiten und Chancen für wohnortnahe Betreuung, gerade in den ländlichen
Räumen. Daher erkennt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg ihren wichtigen Beitrag
zur Bildungsgerechtigkeit und zu einem modernen und flexiblen Familienleben
überall in der Mark an.
Begründung
Im Diskurs um die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung wird die Situation der Tagespflege in Brandenburg bisher gravierend außer Acht gelassen. Um aber der immer schwieriger werdenden Kitaplatzsuche zu entkommen und das Kind im familiären Umfeld behütet zu wissen, schauen sich immer mehr Eltern nachvollziehbar nach Alternativen zur Kita um. Dabei kann die Betreuung von wenigen Kindern zu Hause gerade in einem Flächenland gleich auf mehrere Arten entlastend für Familien sein. Wenn die nächste Kita weit weg ist, verkürzt es den morgendlichen Weg der Kinder – und den Stress der Eltern – enorm, wenn es im Nachbardorf eine Tagespflegeperson gibt. Aber diese werfen immer häufiger das Handtuch. Und der Nachschub ist spärlich. In den letzten sieben Jahren hat sich die Zahl in Brandenburg von 1000 auf 800 verringert. Das liegt gerade auch an der oft katastrophalen Bezahlung der Kommunen. Sie schwankt regional stark: so verdient ein Tagesvater in Cottbus nur 0,61 € pro Kind und Stunde, während eine Tagesmutter in Potsdam-Mittelmark immerhin 1,96 € erhält. Bei einem empfohlenen Betreuungsschlüssel von 1:3 bei unter Dreijährigen kann das dann mit der Bezahlung ganz schön eng werden, auch wenn es noch weitere Leistungen gibt, beispielsweise für die Verpflegung der Kinder. Die Forderung nach 2,70 € stammt von einer Kindertagespflegeperson, die in Wuppertal für einen Mindestsatz in dieser Höhe klagte. Thüringen führte nun schon einen Satz von 2,53 € ein und gilt damit bundesweit als Vorreiter. Mit einem Mindestsatz kann man eine existenzsichernde Bezahlung von Tagespflegepersonen schaffen und gleichzeitig eine alternative Form der frühkindlichen Bildung stärken, die Chancen für alle Regionen Brandenburgs bietet.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.04.2018), Eingereicht)