Veranstaltung: | Landesparteirat Eberswalde |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Anja Wolff |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.03.2018, 15:42 |
V1: Die derzeitige Hundehalterverordnung muss weg!
Titel
Antragstext
Der Parteitag möge beschließen, dass die Landtagsfraktion eine Initiative zur
Änderung des §25a des Ordnungsrechtes, Abschaffung der Hundehalterverordnung
sowie Einbringung eines Gesetzes zur Hundehaltung unterstützt bzw. aktiv
einbringt. Eine Gesetzesvorlage liegt dem Landtag bzw. dem Innenausschuss
bereits seit 2014 (vorherige Legislaturperiode) vor. Diese wurde von der
Landestierärztekammer gemeinsam mit dem Tierschutzbund erarbeitet.
Begründung
Im Juni 2000 ereignete sich in Hamburg der schreckliche Vorfall, bei welchem ein kleiner Junge von zwei sogenannten Kampfhunden (Pitbull- und Staffordshire-Terrier) getötet wurde. Bereits in den Jahren zuvor wurde über die Thematik Hundekämpfe debattiert. Doch es gab noch keinen Anlass, hier erweiterte gesetzliche Regelungen einzuführen. Nach dem traurigen Vorfall in Hamburg ging dann alles sehr schnell und vor allem unüberlegt. Auf Bundesebene wurde das HundVerbrEinfG (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland) geschaffen, die Bundesländer zogen mit verschiedensten Hundehalterverordnungen nach. Bereits im Jahr 2000 wurde im Bundestag festgehalten, dass sich die Landesregelungen kurzfristig angleichen sollten.
Wie könnte es besser werden? Viele dieser Verordnungen wurden durch Verwaltungsgerichte gekippt und neu beschlossen. Derzeit haben wir eine Unmenge an individuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, so dass man als Hundehalter sich in Deutschland nicht frei bewegen geschweige denn umziehen kann. Einige Länder haben bereits die Rasselisten aus ihren Verordnungen und Gesetzen gestrichen und den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in den Vordergrund gestellt. Denn gefährlich können nicht nur bestimmte Rassen sein, sondern jeder Hund.
Inzwischen ist es wissenschaftlich belegt, dass eine Gefährlichkeit nicht durch Rasse, sondern ausschließlich durch Haltungsbedingungen erzeugt wird. Der Hundehalter jedweder Hunderasse sollte Kenntnisse zum Hundewesen und zur Hundehaltung haben. Die gelisteten Hunde werden in keiner Beißstatistik an vorderer Stelle geführt. Es wäre somit hilfreich, von den Hundehaltern eine gewisse Sachkunde zu verlangen, wie z.B. den Hundeführerschein des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen). Diese Haltungsauflage würde sicherlich dazu führen, dass tatsächlich die Anzahl der Beißvorfälle deutlich zurück geht. Und es würde wahrscheinlich auch dazu führen, dass Hundehalter mehr Verantwortung für die Tiere übernehmen und somit weniger Hunde in Tierheimen landen.
In den Tierheimen fristen die Listenhunde ein armseliges Dasein oft bis zu ihrem Lebensende, weil eine Vermittlung aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich ist. Hinzu kommt oft eine außerordentlich hohe Hundesteuer in den Kommunen, die sich ausschließlich auf die Rasselisten beziehen und Nichtlistenhunde, die auffällig wurden, nicht betrifft. Als Beispiel sei hier der Schäferhund zu nennen. Ein Schäferhund der einen anderen Hund getötet hat oder einen Menschen schwer verletzt hat, wird niemals mit einer erhöhten Hundesteuer belegt, der Bullterrier jedoch, der friedlich in einer Familie mit kleinen Kindern lebt und wohl niemals gefährlich werden würde, ist von der erhöhten Hundesteuer betroffen. Oder beispielsweise der Rottweiler, der eine Rettungshundeausbildung mit entsprechenden Prüfungen hat, kann nicht Hundesteuerbefreit werden, so wie es für Hunde üblich ist, die einen Dienst am Menschen tun. Im Gegenteil, für diesen Hund ist dennoch die „Kampfhundesteuer“ zu entrichten. Ebenso der ausgebildete Therapiehund wird mit der „Kampfhundesteuer“ belegt, sofern er auf der Rasseliste steht. Ein Blindenführhund wird zur „Kampfhundesteuer“ herangezogen, sofern die Rasseliste greift. Dies ist nicht nachvollziehbar und sollte unbedingt geändert werden.
Die Hundesteuer wird nicht zweckgebunden erhoben, die Kommune kann darüber frei verfügen. Würde wenigstens ein Bruchteil der Steuer für Tierschutzzwecke, wie z.B. die Unterstützung von Tierheimen aufgewendet, wäre dies nachvollziehbar. Denn die Kommunen haben als Pflichtaufgabe die Unterbringung von Fundtieren. Dies müsste in jedem Fall verbessert werden, eine Fundsache muss laut BGB für ein halbes Jahr aufbewahrt werden, vielfach wird jedoch lediglich für vier Wochen Aufenthalt gezahlt. Hierzu hat der Deutsche Tierschutzbund ein umfangreiches Statement veröffentlicht.
Diese Beschlussvorlage hat letztlich folgende Ziele:
- Effektiver Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
- Verantwortungsvolles und artgerechtes Halten von Hunden
- Reduzierung der Hunde in Tierheimen
- Schaffung eines Hundegesetzes nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins oder Thüringen
Nähere Informationen zur Thematik: http://www.vi-rasseliste.de/
Unterstützer*innen
- Petra Bajorat-Kollegger, OHV
- Eberhard Adenstedt, TF
- Helmut Adamaschek, PR
- Andreas Rieger, LDS
- Sascha Maier; UM
- Thomas Dyhr; BAR
- Sabine Freund, LDS
- Wolfgang Renner, SPN
- Wolfgang Freese, OPR
- Sigrid Schumacher, OPR
Änderungsanträge
- Globalalternative: Ä1 (Andreas Reichling, Eingereicht)